Energieeinsparung

Für AM gehören zum Energiesparen auch kleine Gesten.

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Allgemeine Mietbedingungen

Gegenstand des Vertrages.

Die vorliegenden Allgemeinen Miet- und/oder Verleihbedingungen gelten ausnahmslos für alle zwischen dem Kunden und A.M. Instruments Srl (im Folgenden auch nur "AM" genannt) abgeschlossenen Verträge über die Vermietung von Waren und/oder Ausrüstungen mit den dazugehörigen Bedienungsanleitungen und Verpackungen (im Folgenden auch nur "Waren" genannt) und haben Vorrang vor etwaigen vom Kunden aufgestellten anderslautenden allgemeinen Bedingungen. Jede Änderung und/oder Abweichung von den Artikeln dieser Vereinbarung bedarf in jedem Fall der Schriftform und ist nichtig. Die vorliegenden Bedingungen beziehen sich auf die Vermietung und/oder den Verleih eines oder mehrerer Güter durch AM an den Kunden, die von den Parteien ausdrücklich vereinbart und gemäß den in der abgeschlossenen Bestellung und der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen beschrieben wurden. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass diese Allgemeinen Leasingbedingungen zusammen mit dem abgeschlossenen Auftrag und der Auftragsbestätigung in jeder Hinsicht den Vertrag bilden (im Folgenden auch als "Vertrag" bezeichnet). Die Parteien erkennen ferner an, dass jeder Auftrag und jede Auftragsbestätigung zusammen mit den vorliegenden Allgemeinen Leasingbedingungen als eigenständiger und von jeder weiteren Vereinbarung unabhängiger Vertrag anzusehen ist.

Abschluss des Vertrages. Beginn und Dauer.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der vom Kunden erteilte Auftrag von AM in schriftlicher Form durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden ist. Die Mietdauer und weitere Mietverpflichtungen sind für die Parteien erst nach Übersendung der Auftragsbestätigung durch AM verbindlich. Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche und kann zwischen den Parteien in jedem Fall nur für mehrere Zeiträume von einer Woche vereinbart werden.

Ein Verlängerungsantrag des Kunden ist nur dann zulässig, wenn er mindestens vier Tage vor Ablauf des Vertrages schriftlich an AM gerichtet wird und AM diesen Antrag schriftlich akzeptiert hat, wobei zwischen den Parteien vereinbart wird, dass alle Verlängerungsanträge in jedem Fall für einen Zeitraum von einer Woche oder einem Vielfachen davon gelten. Der Mietzeitraum für den Kunden beginnt mit dem Tag der Abholung der Waren einschließlich und endet mit dem Tag der Rückgabe der Waren einschließlich.

Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass der Vertrag in jeder Hinsicht als beendet gilt, wenn er planmäßig abläuft, ohne dass damit eine stillschweigende Verlängerung des Vertrags verbunden ist.

Modalitäten der Abholung, Lagerung und Rückgabe von Waren - Meldepflicht bei Beschädigung und Verlust von Waren.

Der Kunde verpflichtet sich, für die Abholung und Rücksendung der Waren zusammen mit den Benutzerhandbüchern und der Verpackung an dem von AM angegebenen Ort durch eigene Vertreter oder andere zugelassene Spediteure zu sorgen, in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ab dem Zeitpunkt der Abholung der Waren übernimmt der Kunde auf eigene Kosten alle damit verbundenen Risiken und Verantwortlichkeiten für die sorgfältige Aufbewahrung und den Erhalt der Waren in gutem Zustand, abgesehen von normaler Abnutzung und Verschleiß. Die Waren sind in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie geliefert wurden, ohne Änderungen, Modifikationen, Entfernung von Etiketten und/oder Schildern und/oder anderen an ihnen angebrachten Identifizierungsmerkmalen und ohne Reparaturen, Kalibrierungen; unbeschadet aller diesbezüglichen Kontrollen durch AM, auch nach der Lieferung und auch hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen Funktion. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren nicht an Dritte weiterzuvermieten oder die Waren Dritten zur Verfügung zu stellen oder in deren Besitz zu bringen, aus welchem Grund auch immer. Der Kunde ist verpflichtet, AM unverzüglich schriftlich über alle Tatsachen und/oder Umstände der Beschädigung und/oder Zerstörung und/oder des Verlustes der Waren selbst zu informieren, auch wenn diese auf ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

Haftung des Kunden und Rechte von AM.

Der Kunde verpflichtet sich, die Gegenstände gemäß den von AM erteilten Anweisungen zu benutzen und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Gegenstände während der gesamten Vertragsdauer in einem guten Gebrauchszustand gehalten werden; der Mieter erklärt und gewährleistet außerdem, dass er über das Know-how und in jedem Fall über die notwendigen oder nützlichen Fähigkeiten für die ordnungsgemäße Nutzung der Gegenstände verfügt, dass er über alle möglichen Qualifikationen/Berechtigungen verfügt, die für die Bedienung der Gegenstände selbst erforderlich sind, und dass er alle für die Nutzung der gemieteten Gegenstände geltenden Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz einhält. Der Kunde gilt als Verwahrer der Güter und haftet daher für die Verwahrung derselben sowie für Schäden an Sachen und/oder Personen, die sich aus der Nutzung und/oder dem Besitz derselben ergeben.

Der Kunde haftet in jedem Fall für den Verlust der Ausrüstung, den Diebstahl und die an ihr verursachten Schäden, und AM hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag gemäß und im Sinne von Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches zu kündigen. Bei Verlust oder Diebstahl der Ware hat der Kunde AM in jedem Fall für einen Wert zu entschädigen, der dem Wiederbeschaffungswert der Ware entspricht. Im Falle einer Beschädigung entschädigt der Kunde AM für alle Kosten, die zur Reparatur des Geräts erforderlich sind, oder, falls dies nicht möglich ist, für den Wert, der dem Wiederbeschaffungswert der Ware entspricht. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Ware ist der Kunde in jedem Fall zur Zahlung des Mietpreises zu den bereits zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen verpflichtet, auch als Vertragsstrafe. Jedes Risiko und jede Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Ausrüstung, ihrer Aufbewahrung, Lagerung und Verwendung geht während der gesamten Mietdauer ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Die Nichtinbetriebnahme der Ware aufgrund festgestellter Mängel derselben führt jedoch nicht zur Aufhebung des Vertrages oder zur Aussetzung oder Minderung des geschuldeten Mietzinses und aller anderen aufgrund dieses Vertrages geschuldeten Beträge, dies auch in ausdrücklicher Abweichung von Artikel 1584, Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuches, wobei es sich versteht, dass AM die gleiche Ware durch eine andere ersetzt, die identisch ist oder ähnliche Eigenschaften aufweist, auch unter Berücksichtigung des Gebrauchszustandes der gleichen Ware.

AM behält sich das Recht vor, im Laufe der Geschäftsbeziehung den Gebrauchs- und Erhaltungszustand der Waren zu überprüfen, auch mit Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden.

Zahlung der Gebühren - Rechnungsstellung - Zahlungsverzug.

Der Mietpreis wird für einen Zeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Tagen berechnet. Alle angefangenen Zeiträume zählen für eine ganze Woche. Der Mietpreis wird gemäß der Preisliste von AM ohne MwSt. berechnet, die am Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung oder gegebenenfalls am ersten Tag der jeweiligen Verlängerung des Mietzeitraums gilt, soweit es um die Dauer dieses Zeitraums geht. Bei Langzeitmieten kann der Kunde vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung, die in jedem Fall mit AM abzuschließen ist, in den Genuss möglicher Ermäßigungen des Mietpreises kommen.

Die Rechnung wird am Ende des Mietzeitraums, wenn dieser weniger als 4 Wochen beträgt, über den Gesamtbetrag ausgestellt. Bei einer Mietdauer von mehr als 4 Wochen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Die Zahlungsfrist der Rechnungen wird zwischen den Parteien gemäß der Bestellung und der Auftragsbestätigung vereinbart. Bei Zahlungsverzug, auch mit einer einzigen Gebühr oder mit Beträgen, die aus anderen Gründen im Rahmen des Vertrags geschuldet werden, hat der Kunde ohne förmliche Inverzugsetzung Verzugszinsen zu zahlen, die zu dem im Gesetzesdekret Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 vorgesehenen Satz pro Woche oder Bruchteil einer Woche des Zahlungsverzugs berechnet werden und in jedem Fall nicht unter dem um acht Prozentpunkte erhöhten 3-Monats-Euribor liegen. Der Kunde gestattet AM, jede Zahlung zunächst auf die Zinsen, dann auf die AM entstandenen oder in dieser Vereinbarung vorgesehenen Kosten, einschließlich der Rechtskosten, und schließlich auf den als Gegenleistung geschuldeten Betrag (periodische Gebühr oder sonstige fällige Beträge) anzurechnen.

Benachrichtigung über mangelhafte Waren oder Transportschäden.

Stellt der Kunde nach Erhalt der Ware oder nach deren Verwendung Anomalien oder Mängel in der Funktionsweise der Ware fest, so hat er AM unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung dieser Tatsachen, schriftlich darüber zu informieren.

Im Falle von Brüchen oder Mängeln an den Waren, die auf den Transport der Waren selbst zurückzuführen sind, muss der Kunde auch den Kurier oder den Transporteur unverzüglich informieren und direkt alle diesbezüglichen Maßnahmen gegen die genannten Personen ergreifen, die auf deren Verantwortung zurückzuführen sind, wobei der Kunde in jedem Fall direkt gegenüber AM auch für Schäden an den Waren verantwortlich ist, die auf die Initiative und Verantwortung des Kuriers oder des Transporteurs zurückzuführen sind.

Beendigung des Vertrags.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches. AM mittels einer besonderen Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein oder PEC den Vertrag von Rechts wegen in den folgenden Fällen kündigen kann

  1. a) der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der regelmäßigen Gebühren und/oder jeder anderen von ihm im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Summe zu den darin festgelegten Fälligkeitsterminen oder der Nichterfüllung jeder anderen Verpflichtung, die sich aus diesem Vertrag oder aus dem geltenden Recht ergibt b) die vollständige oder teilweise Nichterfüllung einer Verpflichtung des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Waren und/oder aufgrund von Diebstahl, Beschädigung, Nichtinstandhaltung, Nichtaufbewahrung oder Rückgabe der Waren, auch aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt, die sich aus dem Vertrag und/oder dem anwendbaren Recht ergeben; c) die Eröffnung eines Konkursverfahrens gegen den Kunden oder die Liquidation oder der Zustand der Zahlungsunfähigkeit des Kunden;

Die Kündigung wird mit den in Artikel 8 unten genannten Wirkungen wirksam, jedoch unbeschadet des Rechts des Vermieters, sich nach eigenem Ermessen nicht auf die Kündigung zu berufen, sondern die Erfüllung des Mietvertrags zu verlangen.

Auswirkungen der Vertragskündigung

Innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die vertragsgegenständlichen Waren auf eigene Kosten an AM zurückzusenden und alle überfälligen Gebühren, die damit verbundenen Verzugszinsen und alle anderen Beträge, die AM aus dem Vertrag zustehen, zu zahlen.

AM ist außerdem berechtigt, als Vertragsstrafe einen Betrag zu verlangen, der der Höhe der bis zum ursprünglich vereinbarten Ablaufdatum des Vertrages fälligen Gebühren entspricht, unbeschadet etwaiger weiterer Schäden.

Nutzung der Anlagen durch qualifiziertes Personal.

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nur und ausschließlich von qualifiziertem Personal gemäß den vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung angegebenen Anweisungen zu verwenden. Etwaige Kurse für die Nutzung der Waren werden gegen Bezahlung in den Räumlichkeiten von AM durchgeführt, wie zwischen den Parteien gesondert vereinbart, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Der Kurs dient ausschließlich dem Erlernen des Umgangs mit der Ware.

Garantien.

AM ist berechtigt, vom Kunden die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern oder alternativ die Zahlung einer unverzinslichen Sicherheitsleistung zugunsten von AM zu verlangen.

Jede der vorgenannten Bürgschaften ist für die Zahlung der regelmäßigen Gebühren und aller anderen Beträge zu hinterlegen, die der Kunde aus irgendeinem Grund im Rahmen dieses Vertrags schuldet, und zwar gemäß dem von AM für diese Zwecke vorgesehenen spezifischen Zeitplan und sofern in der Bürgschaft selbst nichts anderes vorgesehen ist.

Allgemeine Bestimmungen.

Der Vertrag enthält alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen und ersetzt alle früheren Vereinbarungen über die Waren. Jede Änderung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von den Parteien unterzeichnet ist. Die verspätete oder unterlassene Ausübung der Rechte von AM aus dem Vertrag oder die Duldung des Verhaltens zwischen den Parteien stellt in keinem Fall eine Duldung, einen Verzicht oder eine Änderung dieser Rechte dar und kann als solche jederzeit ausgeübt werden. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, sind Mitteilungen zwischen den Parteien nur wirksam, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein oder PEC erfolgen.

Abtretung des Vertrags

Der Kunde ermächtigt AM hiermit, den Vertrag und die dazugehörigen Vermögenswerte oder auch nur die Rechte und/oder Kredite aus demselben Vertrag ganz oder teilweise an Dritte und/oder Unternehmen abzutreten. Die Abtretung wird gegenüber dem Kunden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie ihm vom Abtretenden per Einschreiben mit Rückschein oder PEC mitgeteilt wird, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie von ihm angenommen wird, gleichgültig in welcher schriftlichen Form. Im Falle einer Abtretung entbindet der Kunde den Abtretenden von den abgetretenen Verpflichtungen. Der Kunde darf den Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung von AM weder an Dritte abtreten, noch die Waren untervermieten, ihren Besitz oder ihr Eigentum übertragen, sie verpfänden oder für sie bürgen.

 

Ausgaben.

Kosten, Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie alle direkten und indirekten Kosten oder Abgaben, die mit dem Abschluss, der Ausführung oder der Beendigung dieses Vertrags verbunden sind oder sich daraus ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden, auch wenn sie AM tatsächlich vorgestreckt wurden. Für die Zwecke der Registrierungssteuer erklären die Parteien, dass dieser Vertrag gemäß dem Präsidialerlass Nr. 634 vom 25.10.1972 der Mehrwertsteuer unterliegt.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Die Parteien vereinbaren, dass für alle Streitigkeiten, die sich in direkter oder indirekter Abhängigkeit von diesem Vertrag und für dessen Gültigkeit, Auslegung und Ausführung ergeben, italienisches Recht gilt und das Gericht von Monza zuständig ist, unter Ausschluss jeglicher Ausnahmeregelung aus Gründen des Zusammenhangs oder der Kontinuität der Ursache. Wird die Klage von AM erhoben, so hat AM auch das Recht, das Gericht des Ortes anzurufen, an dem der Kunde seinen Wohnsitz oder Sitz hat.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Die Parteien vereinbaren, dass für alle Streitigkeiten, die sich in direkter oder indirekter Abhängigkeit von diesem Vertrag und für dessen Gültigkeit, Auslegung und Ausführung ergeben, italienisches Recht gilt und das Gericht von Monza zuständig ist, unter Ausschluss jeglicher Ausnahmeregelung aus Gründen des Zusammenhangs oder der Kontinuität der Ursache. Wird die Klage von AM erhoben, so hat AM auch das Recht, das Gericht des Ortes anzurufen, an dem der Kunde seinen Wohnsitz oder Sitz hat.